Ach ja, die liebe GEMA! Ich werde sehr oft gefragt, ob eigentlich auch auf Hochzeiten oder anderen privaten Festen GEMA-Gebühren gezahlt werden müssen. Um etwas genauer, aber am Ende nicht zu kompliziert in das Thema einzusteigen, müssen wir nur ein kleines Stückchen in die Details und benötigten Definitionen gehen:

Das Wichtigste aber vorweg: Ich kann alle Hochzeitspaare oder Geburtstagskinder beruhigen. Auf Euren Partys werden (mit wenigen Ausnahmen) keine Gebühren fällig! Aber diese Aussage gilt wie so oft im Leben nicht immer und auch nicht ultimativ für alle vermeidlich „privaten Feste & Partys“. Aber lasst uns bezüglich Hochzeiten und vergleichbarer Partys einige Dinge näher klären oder ein paar Beispiele besprechen.

Was ist die GEMA?

Die Abkürzung „GEMA“ steht für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“. Sie sorgt dafür, dass das geistige Eigentum von Musikschaffenden geschützt, ihre Interessen vertreten und sie für die Nutzung ihrer Werke angemessen entlohnt werden (Quelle: gema.de/faq).

Wann muss eine Gebühr für Musik an die GEMA gezahlt werden?

Grundsätzlich, wird zunächst überall dort eine GEMA Gebühr fällig, wo u.A. Musik öffentlich bzw. einer Menge an Menschen vorgeführt wird. Das kann in der kleinen Kneipe an der Ecke sein, genau so wie auf einer Messe-Standparty im Rahmen der CeBit oder während des großen Public-Viewings eines Fussballspiels zusammen mit hunderten anderen Gästen auf dem Rathausplatz. Rein private Feiern, abseits der „Öffentlichkeit“ sind davon ausgenommen. Aber dazu kommen wir gleich noch genauer.

Woraus ergibt sich die Höhe der GEMA-Gebühren?

Die Höhe der anfallenden Gebühren für die Vorführung von Musik ist abhängig von der erwarteten Gästezahl, von der Größe der Räumlichkeiten und auch z.B. von der Höhe der Eintrittsgelder für die Veranstaltung – sofern verlangt. An dieser Stelle muss ich gestehen, dass ich im Jahr 2017 nicht garantieren kann, dass dieses immer noch nach den von mir genannten Kriterien erfolgt. Zumindest war es in der Vergangenheit so geregelt. Schauen Sie für die aktuellsten Berechnungstabellen oder Faktoren, die Ihre GEMA-Gebühren bestimmen auf gema.de.

Aber muss ich jetzt auf meiner Hochzeit oder meinem Geburtstag auch GEMA zahlen?

„Nein, keine Sorge! In der Regel nicht! …aber mit Ausnahmen!“ So, würde vermutlich die korrekte Antwort an alle Hochzeitspaare oder Geburtstagskinder ohne viel Fachchinesisch, Kauderwelsch oder verwirrendem Bürokratendeutsch lauten. Sofern die Feier nicht „öffentlich“ ist, wird auch keine GEMA-Gebühr fällig! Wann aber, ist eine Feier öffentlich und wann ist sie sozusagen rein privat? Darüber müssen Sie sich im Vorfeld Klarheit verschaffen. Im nächsten Absatz,

Eine kleine Anekdote in dem Zusammenhang habe ich für Sie:

Achten Sie unbedingt darauf, dass Gastronomen keine GEMA-Gebühren auf Sie als Hochzeitspaar oder (Geburtstags-) Jubilar abwälzen! Ich habe in Kennenlerngesprächen schon von mehreren Fällen gehört, in denen das Hochzeitspaar im Mietvertrag der Hochzeitslocation für GEMA-Kosten zur Kasse gebeten wurde! Offenbar,nutzen manche Gastronomen die privaten Feste der Saison ausserhalb der Öffentlichkeit und zudem die Unwissenheit Ihrer Hochzeitspärchen dazu aus, um sich hintenrum, die GEMA-Kosten Ihres alltäglichen, öffentlichen Restaurantgeschäfts finanzieren zu lassen. Lesen Sie im Rahmen Ihrer Feier alle Punkte im Vertrag genau durch und lehnen Sie GEMA-Kosten unbedingt ab!

Öffentlich oder rein privat? Das ist der entscheidende Faktor!

Ob GEMA gezahlt werden muss, richtet sich am Ende einzig und alleine danach, ob Ihre Feier wirklich rein privater Natur ist, oder ob in Ihrem Fall eine „Öffentlichkeit“ der Party nachgewiesen werden kann. Bei einem mehr oder weniger weitläufigem oder anonymen Straßenfest z.B., einem Schul-Abschlussball oder einer Universitäts-Party ist die Antwort offensichtlich: Es treffen sich Menschen, die mit großer Wahrscheinlichkeit nicht alle unmittelbar in einer persönlichen Beziehung zueinander stehen. Sie leben in der gleichen Straße oder studieren an der gleichen Universität – mehr nicht. Hinzu kommen weitere Gäste, die über verschiedenste Kanäle von dieser Party erfahren haben und einfach als „Laufkundschaft“ auch daran teilnehmen werden. Folglich, besteht mit sehr großer Wahrscheinlichkeit keine nachweisliche persönliche Beziehung zwischen dem Veranstalter und allen anwesenden Gästen. Diese Feier ist öffentlich!

Ganz anders, auf Ihrer Hochzeitsfeier. Hier treffen sich ausschließlich die liebsten Menschen aus Ihrem Leben in einem mehr oder weniger kleinen, definierbaren Kreis. Diese kennen Sie seit vielen Jahren, oder sind Ihnen in der jüngsten Vergangenheit aus den unterschiedlichsten Gründen ans Herz gewachsen und pflegen eine Familienbindung, eine direkte Verwandtschaft, Freundschaft und eine nachvollziehbare persönliche Beziehung zu Ihnen. Kurzum: Diese Gäste befinden sich nur auf der Feier, da Sie jeder einzeln und handverlesen von Ihnen eingeladen wurden! Ihre Feier ist privat, und damit von einer „Öffentlichkeit“ nach gesetzlicher Defnition ausgeschlossen:

Laut Urheberrechtsgesetz gilt:

(3) Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.

Es gibt aber viele kniffelige Fälle!

Besonders schwierig, wird es bei Feiern, die auf den ersten Blick zwar privater Natur sind, jedoch einer Menge an Gästen zugänglich sind, die nicht wirklich überblickt oder in einen unmittelbaren Bezug zueinander gesetzt werden kann. Beispiele hierfür sind fremdländische Hochzeiten mit bis zu 600 Personen, die aufgrund kultureller Traditionen ganz anders gefeiert werden als die typische deutsche Hochzeit mit einer durchschnittlichen Gästezahl von 60-90 Personen. Hier treffen sich die Onkels und Tanten des Patenkindes des Schwagers zur großen Hochzeitsfeier und Vermählung des jungen Brautpaares zur respektvollen Wahrung der Jahrtausende alten Traditionen der jeweiligen Kultur. Viele Menschen, die hier aufeinandertreffen, lernen sich an eben diesem besonderen Abend zum ersten Mal kennen und besuchen damit rein rechtlich gesehen eine öffentliche Feier. Auch Polterabende, an denen Ihre Gäste Freunde & Bekannte mitbringen dürfen, ist eine Öffentlichkeit der Feier zu bejahen und damit gebührenpflichtig. Fragen Sie bitte unter gema.de genauer nach und lassen Sie sich abschließend beraten, ob für Ihr Fest im erweiterten Bekanntenkreis Gebühren fällig werden!

Im Zweifelsfall wird der Gesetzgeber an dieser Stelle den Einzelfall entscheiden müssen. Bei meiner Recherche und Vorbereitung dieses Beitrags rund um das Thema GEMA-Gebühren bin ich auf diverse Gerichtsurteile gestoßen, die eben diese Sonderfälle behandeln. Auch hier gilt: Informieren Sie sich über den offiziellen Weg. Alle meine Angaben sind am Ende selbstverständlich ohne Gewähr auf Richtigkeit.

Mein Engagement auf öffentliche Feiern:

Eine kleine Randnotiz am Ende: Ich selber, bin seit vielen Jahren Mitglied und zahlender Kunde der GEMA. Mit der Registrierung meines Altbestandes (Musikkollektion) und einem jährlichen Beitrag für neue Kopien und meine Käufe im iTunes Store, kann mir und allen Personen, bei denen ich Musik vorführe (auch auf öffentlichen Festen) gar nichts passieren – sofern Sie überhaupt öffentlich Feiern und diese Party ordnungsgemäß angemeldet haben.

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Ich freue mich drauf!

DJ Falko

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